Fahren mit Alkohol auf dem Fahrrad stellt ab 1,6 Promille eine Verkehrsstraftat dar. Vielerorts wird allerdings das Verfahren von den Gerichten eingestellt. Die/der Betroffene soll stattdessen eine Spende an eine gemeinnützige Organisation leisten. Unberührt davon wird von den Fahrerlaubnisbehörden eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet. Damit wird die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien und fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen zu überprüfen. Einfache Wörter machen mehr Sinn.
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